Mustervertrag
§1
Der Verkäufer übergibt dem Käufer den nachfolgend näher beschriebenen Hund/ Welpe, sobald dieser laut Tierschutzgesetz ( 8.-10. Lebenswoche ), abgabebereit ist.
Name:
Rasse: Rauhhaarteckel
Fellfarbe:
Geschlecht:
Wurftermin:
Chipnummer:
§2
Der Käufer bestätigt, dass er über die für die Aufzucht und Haltung eines Hundes der Rasse Rauhhaarteckel notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten verfügt. Der Verkäufer, sowie der Käufer erklären den Hund/ Welpe ausgiebig besichtigt zu haben und keine körperlichen, gesundheitlichen oder anderweitig sichtbaren Einschränkungen festgestellt zu haben.
§3
Die Anzahlung beträgt 500,00 € (in Worten fünfhundert Euro) Der restliche Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe in bar ohne Abzüge fällig. Nach erfolgter Restzahlung geht der Hund/ Welpe in den Besitz des Käufers über. Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) in Höhe der Anzahlung des Kaufpreises (500,00€) ohne Angaben von Gründen (§353 BGB) vom Vertrag zurückzutreten. Holt der Käufer den Hund/ Welpe zum vereinbarten Termin nicht ab , ist der Verkäufer berechtigt den Kaufvertrag als nichtig zu erklären und den Hund/ Welpe anderweitig zu veräußern. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 500,00 Euro gegen den Käufer geltend zu machen, beziehungsweise die Anzahlung einzubehalten.
§4
Der Käufer verpflichtet sich den Hund/ Welpe artgerecht zu halten, zu füttern und zu pflegen, sowie für die ausreichende veterinärmedizinische Versorgung zu sorgen und regelmäßige Schutzimpfungen und Entwurmungen durchzuführen. Er unterlässt alle Misshandlungen und Quälereien und duldet auch keine solchen durch Dritte.
§5
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem verkauften Hund/ Welpe um ein Lebewesen handelt, welches gerade in der Wachstumsphase ständigen Veränderungen unterworfen ist. Auch die Erziehung und Haltung wirken sich ganz wesentlich auf den Zustand, das Befinden sowie die Gesundheit des Hundes aus. Der Verkäufer kann daher keine Gewähr für die künftige Größe und Beschaffenheit des Hundes/ Welpen (z.B. Innere Organe, Zähne, Sinnesorgane, Fell, Charakter, derzeit noch nicht erkannte Erbkrankheiten, etc.) übernehmen. Der Verkäufer übernimmt auch keinerlei Gewähr oder Garantie ob der Hund/ Welpe später oder sofort zur Zucht geeignet ist, ob dieser größer oder kleiner als die bekannten Elterntiere wird, den Rassemerkmalen in der Entwicklung gerecht wird.
§6
Der Verkäufer sichert zu, dass der Hund/ Welpe entsprechend den tierschutzrechtlichen Bestimmungen gezüchtet wurde.
§7
Der Käufer verpflichtet sich den Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren, wenn er den Hund/ Welpe aus irgendeinem Grund nicht mehr behalten kann oder weitergeben will. Der in Betracht gezogene neue Besitzer ist dem Verkäufer hierbei mitzuteilen, um so den Kauf/ die Vermittlung des Hundes an ungeeignete Personen, Tierversuchsanstalten usw. vorzubeugen. Dem Verkäufer und/ oder Züchter steht ein vorrangiges Rückkaufrecht des Hundes zum höchstens, hier vereinbarten, Verkaufspreis (unabhängig von der Wertentwicklung des Hundes) zu. Der Verkäufer hat dem Käufer innerhalb von zwei Wochen schriftlich bekannt zu geben, ob er von seinem Rückkaufrecht Gebrauch macht. Für den Fall der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des § 8 dieses Vertrages.
§8
Der Verkäufer ist berechtigt, die Rückübertragung des Eigentums und des Besitzes an dem Hund/ Welpe zum Verkaufswert an sich zu verlangen, wenn
- der Hund / Welpe zum Zwecke des Weiterverkaufs an einen Tierhändler/Tierheim/Tierschutzorganisationen/Privatpersonen verkauft oder übergeben werden soll, oder
- der Käufer den Hund/ Welpe wie auch immer veräußert, ohne den Verkäufer zu informieren.
- der Käufer in grober Weise oder fortgesetzt die Bedingungen für Haltungs- und Aufzuchtbedingungen verstößt, oder
- der Käufer zu Lasten des Hundes Verstöße gegen das Recht zum Schutz des Tieres, insbesondere das Tierschutzgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung (insbesondere die „Tierschutz-Hundeverordnung“) begeht.
Die vorstehenden Verpflichtungen des Käufers enden 7 Jahre nach Vertragsabschluss oder mit dem Tod des Hundes.
§9
Gerichtsstand begründet sich aus dem Wohnort des Verkäufers. Es gilt deutsches Recht.
§10
Käufer und Verkäufer erklären, dass über die Bestimmungen dieses Vertrages hinaus keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.
§11
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt bleiben. In diesem Falle verpflichtet sich der Käufer und Verkäufer eine Regelung zu treffen, die, soweit rechtlich möglich, von ihren tatsächlichen Folgen derjenigen Regelung am nächsten kommt, die unwirksam ist.
§12
Mit verkauft und übergeben werden bei Abholung des Hundes/ Welpen folgende Papiere:
- EU-Heimtierpass
Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.